Der Begriff Freistellung von der Wehrpflicht bedeutete bis zu deren Aussetzung ab dem 01.07.2011, dass anstelle des Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr anderweitig Dienst (Ersatzdienst) für die Allgemeinheit geleistet werden durfte. Eine Möglichkeit war die Tätigkeit im Katastrophenschutzdienst, zu dem die Feuerwehr in ihrer Gesamtheit gehört. Wollte ein Wehrdienstpflichtiger im Katastrophenschutz seiner Dienstpflicht nachkommen, so musste er sich vor dem 25. Lebensjahr und vor Erhalt des Einberufungsbescheids auf 6 Jahre verpflichten und 200 Stunden Dienst pro Jahr leisten, wobei hier Lehrgänge angerechnet wurden. (Stand 2010)
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Rückershausen nutzte allerdings kein Mitglied der Einsatzabteilung diese Möglichkeit, sondern jeder Einberufene leitstete seinen Wehr- oder Zivildienst nach jeweils gültiger Gesetzeslage.